Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Stadt Diepholz stellt die öffentlichen Wegeseitenränder entlang von landwirtschaftlichen Wegen/Gemeindestraßen in der Stadt Diepholz für Zwecke des Biotopverbundes zur Verfügung.

2. Die Anlegung von Blühstreifen, Gebüschen und Feldgehölzen entlang der öffentlichen Wege erfolgt in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Diepholzer Moorniederung e.V. und den betroffenen Landwirten bzw. Eigentümern.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären, inwieweit über die Wiederherstellung bzw. Anlegung von Wegeseitenrändern für den Biotopverbund Wertpunkte für die Kompensation von Baumaßnahmen nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz (Ausgleich und Ersatz) erzielt werden können.

4. Für den ob angeführten Zweck des Biotopverbundes ist zunächst ein geeigneter Teilraum des Stadtgebietes für eine Pilotphase zu bestimmen.