Sitzung: 19.05.2022 Ausschuss für Bildung und Jugend
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV/FD2/014/2022
Auf der im
Bebauungsplan Nr. 104 „Groweg II“ ausgewiesenen Fläche für Gemeindebedarf von
rund 4.068 qm ist eine Kindertagesstätte mit der nach dem Niedersächsischen
Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) maximal möglichen Größenordnung von fünf
Gruppen zu errichten.
Dafür soll die Stadt Diepholz Eigentümerin der Fläche und des Gebäudes werden. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ist der Betreiber der Kindertagesstätte zu generieren.