Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Willenberg/Lüderstraße“ vom 17.12.2008 gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der Frist für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2030.