Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10

Auf der im Bebauungsplan Nr. 104 „Groweg II“ ausgewiesenen Fläche für Gemeindebedarf von rund 4.068 qm ist eine Kindertagesstätte mit der nach dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) maximal möglichen Größenordnung von fünf Gruppen zu errichten.

 

Dafür soll die Stadt Diepholz Eigentümerin der Fläche und des Gebäudes werden. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ist der Betreiber der Kindertagesstätte zu generieren.