Sitzung: 06.07.2022 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10
Vorlage: SV/FD2/014/2022
Auf der im Bebauungsplan Nr. 104 „Groweg II“ ausgewiesenen Fläche für
Gemeindebedarf von rund 4.068 qm ist eine Kindertagesstätte mit der nach dem
Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (NKiTaG) maximal möglichen
Größenordnung von fünf Gruppen zu errichten.
Dafür soll die Stadt Diepholz Eigentümerin der Fläche und des Gebäudes werden. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ist der Betreiber der Kindertagesstätte zu generieren.