Der Rat der Stadt Diepholz
beschließt für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Willenberg/Lüderstraße“ vom 17.12.2008 gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch
(BauGB) die Verlängerung der Frist für die Durchführung der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2030.