Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2022

 

1. Die Stadt Diepholz plant und baut im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 109 „An der Bahn“ eine neue Grundschule.

2. Die Stadt Diepholz erwirbt die für den Bau und den Betrieb einer neuen Grundschule notwendigen Teilflächen im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 109 „An der Bahn“.

3. Ist ein Grunderwerb auf dem Kaufvertragsweg nicht möglich, betreibt die Stadt Diepholz ein Enteignungsverfahren nach den Vorschriften des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes (NEG) in Verbindung mit § 85 Baugesetzbuch (BauGB).

4. Die Verwaltung leitet die notwendigen Maßnahmen und Verfahren zur Genehmigung einer neuen Grundschule gemäß § 101 NSchG der Stadt Diepholz als Schulträger ein.

 

wird abgelehnt.