Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2022

 

1.     Die Stadt Diepholz stellt die öffentlichen Wegeseitenränder entlang von landwirtschaftlichen Wegen/Gemeindestraßen in der Stadt Diepholz für Zwecke des Biotopverbundes zur Verfügung.

 

wird abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 14 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2022

 

2.     Die Anlegung von Blühstreifen, Gebüschen und Feldgehölzen entlang der öffentlichen Wege erfolgt in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Diepholzer Moorniederung e.V. und den betroffenen Landwirten bzw. Eigentümern.

 

wird abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2022

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, abzuklären, inwieweit über die Wiederherstellung bzw. Anlegung von Wegeseitenrändern für den Biotopverbund Wertpunkte für die Kompensation von Baumaßnahmen nach § 13 Bundesnaturschutzgesetz (Ausgleich und Ersatz) erzielt werden können.

 

wird abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 14 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2022

 

4.     Für den ob angeführten Zweck des Biotopverbundes ist zunächst ein geeigneter Teilraum des Stadtgebietes für eine Pilotphase zu bestimmen.

 

wird abgelehnt.