1.
Der Rat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages zwischen der Stadt und den übrigen Trägern der Hannoversche
Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht
aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht
wird und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form
einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen,
wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden,
abzuschließen.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
2.
Der Rat beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung
der Hannoversche Informationstechnologien AöR. Der Beschluss erfolgt unter der
Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser
Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht
wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende
Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne
der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner
bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen
und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch
Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober
2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet
demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.