1.     Der Rat stimmt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zu, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig: 

 

2.     Der Rat beschließt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.