- Der Rat nimmt von der Verzichtserklärung des Ratsmitgliedes Johannes Luber Kenntnis.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
- Der Rat stellt gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz fest, dass damit die Voraussetzungen für die Beendigung der Mitgliedschaft im Rat der Stadt Diepholz vorliegen und Herr Johannes Luber seinen Sitz verloren hat.