Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Der Rat macht sich den Inhalt der vorliegenden Kalkulation (Anlage II) für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr, Stand Oktober 2022; zu Eigen und beschließt sie in allen Teilen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

1.       Der Rat beschließt, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2023 für die Gebührenkalkulation nach NKAG die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte zu verwenden sind.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

2.       Der Rat beschließt, dass keine Kapitalverzinsung in der Kalkulation anzusetzen ist.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

3.       Der Rat beschließt, dass die sogenannten Overheadkosten (Kosten eines Arbeitsplatzes und die Verwaltungsgemeinkosten) in der Kalkulation anzusetzen sind.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: 

 

4.       Der Rat beschließt, dass die vorhandene Kostenunterdeckung für den Zeitraum 2020-2022 in Höhe von 54.992,58 € bei der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr im Rahmen der Vorauskalkulation 2023-2025 in voller Höhe ausgeglichen wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: 

 

5.       Der Rat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 eine jährliche Gebühr von 3,10 € je angefangene 10 m² überbaute und befestigte Grundstücksfläche, die an den Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: 

 

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Diepholz vom 06.03.2008 wird in der vorliegenden Entwurfsfassung (Anlage I) beschlossen.