Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

I. Der Rat macht sich den Inhalt der vorliegenden Kalkulation (Anlage II) für die Schmutzwassergebühr und der Gebühr für die dezentrale Entsorgung, Stand Oktober 2022, zu Eigen und beschließt sie in allen Teilen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

1.       Der Rat schließt sich der vorgeschlagenen Kostenaufteilung zwischen der zentralen und der dezentralen Entsorgung der Abwässer an.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

 

2.       Der Rat beschließt, dass zukünftig auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes abgeschrieben wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

 

3.       Der Rat beschließt, dass in der Kalkulation auf die Kapitalverzinsung verzichtet wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

4.       Der Rat beschließt, dass zukünftig die sogenannten Overheadkosten (Kosten eines Arbeitsplatzes und die Verwaltungsgemeinkosten) in der Kalkulation berücksichtigt werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

5.       Der Rat beschließt, dass die Überdeckungen aus den Jahren 2020-2022 bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung in dem Zeitraum 2023-2025 ausgeglichen werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

6.       Der Rat beschließt, dass die Unterdeckungen bei der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung in dem Zeitraum 2023-2025 nicht ausgeglichen werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

7.       Der Rat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 für die zentrale Entsorgung der Abwässer eine Gebühr von 2,40 € pro m³ Abwasser.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

8.       Der Rat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 für die dezentrale Entsorgung der Abwässer (Entsorgung von Kleinkläranlagen) eine Gebühr von 24,60 € pro m³ abgefahrenem Inhalt. Für eine vergebliche Anfahrt bleibt eine Gebühr von 11,80 € pro Anfahrt bestehen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: 

 

II. Satzungsbeschluss

Die 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Diepholz vom 27.10.1992, zuletzt geändert am 18.12.2007, wird in der vorliegenden Entwurfsfassung (Anlage I) beschlossen.