Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

I. Der Rat macht sich den Inhalt der in der Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2023-2025 zu Eigen und beschließt sie in allen Teilen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

1.       Der Rat beschließt, dass zukünftig auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes abgeschrieben wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

2.       Der Rat beschließt, dass in der Kalkulation auf die Kapitalverzinsung verzichtet wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

3.       Der Rat beschließt, dass die Unterdeckungen aus den Jahren 2020-2022 in dem Zeitraum 2023-2025 nicht ausgeglichen werden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

4.       Der Rat beschließt folgende Gebührensätze für die Jahre 2023 bis 2025:

·         Reinigungsklasse I  Sommerdienst von   1,55 € je Frontmeter

·         Reinigungsklasse II Sommerdienst von 14,95 € je Frontmeter (bleibt unverändert)

·         Reinigungsklasse Winterdienst von         0,75 € je Frontmeter.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

 

II. Satzungsbeschluss

Die 1.Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Diepholz für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 14.12.2017 wird in der vorliegenden Entwurfsfassung (Anlage I) beschlossen.