Sitzung: 10.11.2022 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: SV/FIN/021/2022
I. Der Rat macht sich den Inhalt der in der Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation für die Jahre 2023-2025 zu Eigen und beschließt sie in allen Teilen.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
1. Der Rat beschließt, dass zukünftig auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes abgeschrieben wird.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
2. Der Rat beschließt, dass in der Kalkulation auf die Kapitalverzinsung verzichtet wird.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
3. Der Rat beschließt, dass die Unterdeckungen aus den Jahren 2020-2022 in dem Zeitraum 2023-2025 nicht ausgeglichen werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
4. Der Rat beschließt folgende Gebührensätze für die Jahre 2023 bis 2025:
· Reinigungsklasse I Sommerdienst von 1,55 € je Frontmeter
· Reinigungsklasse II Sommerdienst von 14,95 € je Frontmeter (bleibt unverändert)
· Reinigungsklasse Winterdienst von 0,75 € je Frontmeter.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
II. Satzungsbeschluss
Die 1.Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadt Diepholz für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 14.12.2017 wird in der vorliegenden Entwurfsfassung (Anlage I) beschlossen.