Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

I. Der Rat macht sich den Inhalt der vorliegenden Kalkulation (Anlage II) für die Friedhofsgebühren, Stand Oktober 2022, zu Eigen und beschließt sie in allen Teilen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

a.       Der Rat schließt sich der vorgeschlagenen Kostenaufteilung nach dem „Kölner Modell“ für die Grabnutzungsrechte an.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

b.      Der Rat schließt sich dem vorgeschlagenen Abzug von 25 % der Kosten der Kostenstelle „Außenanlagen“ als Ausgleich für die Mitfunktion der Friedhöfe als öffentliche Grünanlagen an.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

c.       Der Rat beschließt, dass auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes abgeschrieben wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

d.      Der Rat beschließt, dass keine Kapitalverzinsung in der Kalkulation anzusetzen ist.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

e.      Der Rat beschließt die im §§ 3 und 4 der Gebührensatzung aufgelisteten Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

f.        Der Rat beschließt, dass ab dem Jahr 2023 keine separate Unterhaltungsgebühr erhoben wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

g.       Der Rat beschließt, dass für die Nutzer, die vor dem Jahr 2023 ein Grabnutzungsrecht erworben haben, weiterhin bis zum Ende der Laufzeit ihres Nutzungsrechtes eine Unterhaltungsgebühr erhoben wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

II. Satzungsbeschluss

Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Diepholz in der Fassung des als Anlage I vorliegenden Entwurfs.