Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

a)     Der Rat beschließt, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2023 für die Gebührenkalkulation nach NKAG die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte zu verwenden sind.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung:

 

b)    Der Rat beschließt, dass keine Kapitalverzinsung in der Kalkulation anzusetzen ist.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung:

 

c)     Der Rat beschließt, dass die sogenannten Overheadkosten (Kosten eines Arbeitsplatzes und die Verwaltungsgemeinkosten) in der Kalkulation anzusetzen sind.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen:

 

d)    Der Rat beschließt, dass die vorhandene Kostenunterdeckung für den Zeitraum 2020-2022 in Höhe von 54.992,58 € bei der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr im Rahmen der Vorauskalkulation 2023-2025 in voller Höhe ausgeglichen wird.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen:

 

e)     Der Rat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 eine jährliche Gebühr von 3,10 € je angefangene 10 m² überbaute und befestigte Grundstücksfläche, die an den Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist.

 

I.              Gebührenkalkulation

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung:

 

Der Rat macht sich den Inhalt der vorliegenden Kalkulation (Anlage II) für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr, Stand Oktober 2022; zu Eigen und beschließt sie in allen Teilen.

 

II.             Satzungsbeschluss

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die      Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Diepholz vom 06.03.2008 wird in der      vorliegenden Entwurfsfassung (Anlage I) beschlossen.