Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die im Entwurf vorliegende Realsteuerhebesatzsatzung (Anlage 1) und setzt damit die Realsteuerhebesätze für die Stadt Diepholz wie folgt fest:

Mit Wirkung vom 01.01.2023:

 

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           360 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                            410 v.H.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2024:

 

1.   Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 410 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           410 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                            410 v.H.