Sitzung: 08.12.2022 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV/FIN/026/2022
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt für die Jahre 2022 – 2027 folgende ‚Finanzpolitische Leitlinien‘:
1.
Die Sicherung der Leistungskraft und der
Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit sind übergeordnete finanzpolitische Ziele
der Stadt Diepholz.
2.
Der Ausgleich
des Ergebnishaushaltes (also die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs) ist
das klare Ziel der Haushaltsplanung in den Haushaltsjahren 2022 – 2027.
3.
Es
werden alle Aufwendungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft, ohne erhebliche
Sanierungsstaus entstehen zu lassen (Berücksichtigung von kontinuierlichen
Unterhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage von Planungen).
4.
Die
Aufnahme von Kassenkrediten bis zu einer Größenordnung von max. 4.000.000 € ist
zulässig, sofern die Haushaltsplanung deutlich macht, dass die Auszahlungen
nicht durch entsprechende Einzahlungen ausgeglichen werden können. Damit
ausreichend und temporär Liquidität zur Verfügung steht, kann dazu dieses
Finanzierungsmittel eingesetzt werden.
5.
Kreditaufnahmen
sind grundsätzlich zu vermeiden, da Zins und Tilgung die Handlungsfähigkeit der
Stadt Diepholz auf Dauer einengen. Nur für konkrete investive Maßnahmen ist die
langfristige Kreditfinanzierung ein mögliches Mittel. Auch die bisherigen
Finanzplanungen sind unter dieser Prämisse neu zu bewerten und den jeweiligen
finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Fördermöglichkeiten sind bei jeder
Maßnahme zu prüfen und auszuschöpfen.
6.
Die
Gebührenkalkulationen werden regelmäßig überprüft und sofern erforderlich
angepasst, Kostenerstattungen werden geprüft und soweit möglich umgesetzt.
7.
Die
Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer
werden bedarfsgerecht angehoben.
8.
Zur Steuerung
der finanziellen Auswirkungen von Projektentscheidungen auf den städtischen
Haushalt sind unterjährige Sitzungsvorlagen mit finanziellen Auswirkungen von
mehr als 10.000 € für die Folgejahre verwaltungsseitig zu sammeln. Sie sind im
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft im Rahmen des Quartalsberichtes II (nach
dem 30.06. eines Jahres) und des Haushaltsaufstellungsverfahrens im Kontext der
Gesamtentwicklung des Haushaltes und der Prognosen für die Folgejahre
finanziell zu bewerten.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft gibt eine Bewertung ab.