Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt für die Jahre 2022 – 2027 folgende ‚Finanzpolitische Leitlinien‘:

 

1.       Die Sicherung der Leistungskraft und der Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit sind übergeordnete finanzpolitische Ziele der Stadt Diepholz.

 

2.     Der Ausgleich des Ergebnishaushaltes (also die Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs) ist das klare Ziel der Haushaltsplanung in den Haushaltsjahren 2022 – 2027.

 

3.     Es werden alle Aufwendungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft, ohne erhebliche Sanierungsstaus entstehen zu lassen (Berücksichtigung von kontinuierlichen Unterhaltungsmaßnahmen auf der Grundlage von Planungen).

 

4.     Die Aufnahme von Kassenkrediten bis zu einer Größenordnung von max. 4.000.000 € ist zulässig, sofern die Haushaltsplanung deutlich macht, dass die Auszahlungen nicht durch entsprechende Einzahlungen ausgeglichen werden können. Damit ausreichend und temporär Liquidität zur Verfügung steht, kann dazu dieses Finanzierungsmittel eingesetzt werden.

 

5.     Kreditaufnahmen sind grundsätzlich zu vermeiden, da Zins und Tilgung die Handlungsfähigkeit der Stadt Diepholz auf Dauer einengen. Nur für konkrete investive Maßnahmen ist die langfristige Kreditfinanzierung ein mögliches Mittel. Auch die bisherigen Finanzplanungen sind unter dieser Prämisse neu zu bewerten und den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Fördermöglichkeiten sind bei jeder Maßnahme zu prüfen und auszuschöpfen.

 

6.    Die Gebührenkalkulationen werden regelmäßig überprüft und sofern erforderlich angepasst, Kostenerstattungen werden geprüft und soweit möglich umgesetzt.

 

7.     Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden bedarfsgerecht angehoben.

 

8.     Zur Steuerung der finanziellen Auswirkungen von Projektentscheidungen auf den städtischen Haushalt sind unterjährige Sitzungsvorlagen mit finanziellen Auswirkungen von mehr als 10.000 € für die Folgejahre verwaltungsseitig zu sammeln. Sie sind im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft im Rahmen des Quartalsberichtes II (nach dem 30.06. eines Jahres) und des Haushaltsaufstellungsverfahrens im Kontext der Gesamtentwicklung des Haushaltes und der Prognosen für die Folgejahre finanziell zu bewerten.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft gibt eine Bewertung ab.