Sitzung: 30.11.2022 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: SV/FIN/027/2022
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt einstimmig:
a) Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt einstimmig:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 2.160.114,50 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen ‚Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 253.811,19 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt einstimmig:
c) Bei den Sachkonten 11101.4071000 (Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub), 11101.4072000 (Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden), 11101.4151000 (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger) und 11101.4161000 (Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger) werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 565.268,36 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4071000 zusätzlich 331.300,00 €
11101.4072000 zusätzlich 131.700,00 €
11101.4151000 zusätzlich 66.474,00 €
11101.4161000 zusätzlich 35.794,36 €.
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt einstimmig:
d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.