Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt soll in der Fassung des vorliegenden Entwurfes mit

 

1.            im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1         der ordentlichen Erträge                                            auf         38.092.800,00 €

1.2         der ordentlichen Aufwendungen                           auf         38.733.700,00 €

 

1.3         der außerordentlichen Erträge                                auf                             0,00 €

1.4         der außerordentlichen Aufwendungen               auf                             0,00 €

 

2.            im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1         der Einzahlungen                                                           auf         44.284.000,00 €

2.2         der Auszahlungen                                                         auf         44.674.400,00 €

 

Festgesetzt werden;

 

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf

 

2.1.1      Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit          36.288.200,00 €

2.2.1      Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit         35.096.100,00 €

 

2.1.2      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                    3.995.800,00 €

2.2.2      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                  9.494.300,00 €

 

2.1.3      Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                               4.000.000,00 €

2.2.3      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                  84.000,00 €.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs festgestellt und das Investitionsprogramm für den gleichen Zeitraum wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs festgesetzt.