a)      Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und einer Enthaltung:

 

b)   Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 2.160.114,50 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen ‚Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 253.811,19 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und einer Enthaltung:

 

c)   Bei den Sachkonten 11101.4071000 (Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub), 11101.4072000 (Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden), 11101.4151000 (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger) und 11101.4161000 (Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger) werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 565.268,36 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4071000 zusätzlich                                                         331.300,00 €
11101.4072000 zusätzlich                                                         131.700,00 €
11101.4151000 zusätzlich                                                           66.474,00 €
11101.4161000 zusätzlich                                                           35.794,36 €.

BM Marré setzt sich um 17:19 Uhr zurück und nimmt nicht an der Abstimmung zu Punkt d) teil.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen:

 

d)   Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

BM Marré nimmt ab 17:20 Uhr wieder an der Sitzung teil.