a)
Der
Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der Rat der Stadt
Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und einer Enthaltung:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen
Haushaltes in Höhe von 2.160.114,50 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage
des ordentlichen ‚Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des
außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 253.811,19 € wird in voller Höhe der
Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 28 Ja-Stimmen und einer
Enthaltung:
c) Bei den Sachkonten 11101.4071000
(Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub), 11101.4072000
(Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden), 11101.4151000
(Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger) und
11101.4161000 (Zuführung zur Beihilferückstellung für Versorgungsempfänger)
werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 565.268,36 €
nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im
Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4071000 zusätzlich 331.300,00
€
11101.4072000 zusätzlich 131.700,00
€
11101.4151000 zusätzlich 66.474,00 €
11101.4161000 zusätzlich 35.794,36 €.
BM Marré setzt sich
um 17:19 Uhr zurück und nimmt nicht an der Abstimmung zu Punkt d) teil.
Der Rat der Stadt Diepholz
beschließt mit 28 Ja-Stimmen:
d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung
für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
BM Marré nimmt ab 17:20 Uhr wieder an der Sitzung teil.