Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 12

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt soll in der Fassung des vorliegenden Entwurfes mit

 

1.         im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1       der ordentlichen Erträge                                   auf       38.092.800,00 €

1.2       der ordentlichen Aufwendungen                        auf       38.733.700,00 €

 

1.3       der außerordentlichen Erträge               auf                       0,00 €

1.4       der außerordentlichen Aufwendungen    auf                       0,00 €

 

2.         im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1       der Einzahlungen                                             auf       44.284.000,00 €

2.2       der Auszahlungen                                            auf       45.086.400,00 €

 

Festgesetzt werden;

 

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf

 

2.1.1    Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           36.288.200,00 €

2.2.1    Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit          35.096.100,00 €

 

2.1.2    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                 3.995.800,00 €

2.2.2    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                9.906.300,00 €

 

2.1.3    Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                          4.000.000,00 €

2.2.3    Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                              84.000,00 €.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs festgestellt und das Investitionsprogramm für den gleichen Zeitraum wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs festgesetzt.