Der Rat stellt den gemäß § 107 Abs. 3 NKomVG nach den Vorgaben des § 5
KomHKVO erstellten Stellenplan der Stadt Diepholz für das Haushaltsjahr 2023
als Bestandteil des mit der Haushaltssatzung 2023 beschlossenen Haushaltsplans
(§ 1 (1) Nr. 4 KomHKVO) in der Fassung des anliegenden Entwurfs fest.