Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Optionserklärung auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2022 gegenüber dem Finanzamt zu widerrufen.