Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Optionserklärung auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2022 gegenüber dem Finanzamt zu widerrufen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Optionserklärung auf Beibehaltung des alten Rechtsstandes bzgl. der Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig vor dem 31.12.2022 gegenüber dem Finanzamt zu widerrufen.