Beschluss: zurückgezogen

Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt Diepholz bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 eine Kommunale Wärmeplanung gemäß § 20 NKlimaG erarbeiten soll. Dabei soll insbesondere das Ziel verfolgt werden, nachhaltige quartiersbezogene Ansätze zur Versorgung der Gebäude mit erneuerbaren Energie zu entwickeln.