1)    Der Verwaltungsausschuss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungsvorschläge (Anlage 1).

 

2)    Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 95 „Dieselstraße-Nordost“ 1. Änderung mit Erweiterung (Anlage 2) einschließlich Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 und 4) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.