Sitzung: 28.06.2023 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 8
Vorlage: SV/FIN/036/2023
b)
Der
Stadtrat stimmt der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der „Stadtwerke EVB
Huntetal GmbH“ und den Neufassungen der Gesellschaftsverträge der „Stadtwerke
EVB Huntetal Netz GmbH“ als zukünftiger Netzgesellschaft, der „Stadtwerke EVB
Huntetal Freizeit GmbH“ als zukünftige Bädergesellschaft und der „Stadtwerke
EVB Huntetal Energiewende GmbH“ als zukünftige Projektgesellschaft zu.
c)
Der
Stadtrat stimmt dem Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen jeweils zwischen
der „Stadtwerke EVB Huntetal GmbH“ und der „Stadtwerke
EVB Huntetal Netz GmbH“ als zukünftiger Netzgesellschaft sowie der „Stadtwerke
EVB Huntetal Freizeit GmbH“ als zukünftiger Bädergesellschaft zu.
d)
Die
Verwaltung der Stadt Diepholz und der Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH wird angewiesen, die durch den Rat der Stadt
Diepholz gefassten Beschlüsse umzusetzen und hierfür in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke EVB
Huntetal GmbH dieser
gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, dem Abschluss der
Ergebnisabführungsverträge sowie der Anpassung/Neufassung der benannten
Gesellschaftsverträge zuzustimmen.
e)
Den
beteiligten Parteien wird gestattet, redaktionelle Änderungen und/oder
Ergänzungen an den beschlossenen und für die gesellschaftsrechtliche
Umstrukturierung erforderlichen Dokumenten vorzunehmen. Dies betrifft auch
kommunalrechtlich notwendige Ergänzungen/Anpassungen die auf Veranlassung der
zuständigen Kommunalaufsicht vorzunehmen sind.
f)
Vorstehende
Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Nichtbeanstandung der
Kommunalaufsicht und einer positiven Verbindlichen Auskunft des zuständigen
Finanzamtes. Soweit nicht beide vorstehend genannten
Bedingungen erfüllt sind, besteht hinsichtlich vorstehender Beschlüsse
Vollzugsverbot.