1. Der Rat nimmt von der Verzichtserklärung des
Ratsmitgliedes Paula Tabke Kenntnis.
2. Der Rat stellt gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz fest, dass damit die Voraussetzungen für die
Beendigung der Mitgliedschaft im Rat der Stadt Diepholz vorliegen und Frau
Paula Tabke ihren Sitz verloren hat.