a)    Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1).

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b)    Aufgrund des § 1 Abs. 3 des BauGB und des § 58 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) nebst dazugehöriger Begründung (Anlage 4 und 5).