a)    Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1).

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

b)    Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) die 1. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Dieselstraße-Nordost“, bestehend aus Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen als Satzung (Anlage 2) nebst dazugehöriger Begründung (Anlage 4 und 5).