Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Diepholz erhöht die Verkehrssicherheit im Bereich „Am Pohl“ / Lüderstraße. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, vor allem folgende für die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer wichtigen Maßnahmen zu prüfen und wo rechtlich möglich umzusetzen:

 

1. Ausweitung der verkehrsbehördlichen Anordnung 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) im Zuge der Lüderstraße bis über den Pohl hinaus bis zum Beginn der Flöthestraße. Die Verwaltung wird gebeten die Maßnahme rechtlich darzustellen und wenn möglich umzusetzen.

 

2. Im Bereich der Querungshilfe Steinstraße auf Höhe der Häuser Steinstraße Nr. 16 und Nr. 19 soll ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden.

 

2. Die mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verbundenen Kosten sind zu ermitteln und dem Haushaltsplan 2024 zur Verfügung zu stellen.