Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1) Der Ansatz für die Unterhaltung/Sanierung der Straßen soll um 120 T€ erhöht werden

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen den Änderungsantrag der CDU/FDP Gruppe:

 

2) Die eingeplanten Mittel für den Radweg an der Strothe sollen gestrichen werden

 

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt soll in der Fassung des vorliegenden Entwurfes mit

 

1.           im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1         der ordentlichen Erträge                                             auf         39.353.100,00 €

1.2         der ordentlichen Aufwendungen                             auf         41.603.300,00 €

 

1.3         der außerordentlichen Erträge                 auf                         0,00 €

1.4         der außerordentlichen Aufwendungen auf                         0,00 €

 

2.            im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1         der Einzahlungen                                                                            auf         41.125.600,00 €

2.2         der Auszahlungen                                                                          auf         44.593.400,00 €

 

festgesetzt werden;

 

von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf

 

2.1.1      Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit            37.625.900,00 €

2.2.1      Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           37.334.600,00 €

 

2.1.2      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                   3.499.700,00 €

2.2.2      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                 6.988.800,00 €

 

2.1.3      Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                           1.000.000,00 €

2.2.3      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                             270.000,00 €.

 

Der Finanzplan für die Jahre 2023 – 2027 wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs festgestellt und das Investitionsprogramm für den gleichen Zeitraum wird in der Fassung des vorliegenden Entwurfs festgesetzt