Die Stadt Diepholz stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Diepholz GmbH zu.

 

Der gesetzliche Vertreter in der Gesellschafterversammlung Wohnbau Diepholz GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung Wohnbau Diepholz GmbH der Neufassung des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsanweisung für den Aufsichtsrat zuzustimmen.