Sitzung: 22.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/116/2024
Die Stadt Diepholz wird Maßnahmenträger zur erforderlichen Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Lohne, sowie Eigentümerin der Stauanlage. Sie trägt die Kosten für die weiteren Planungsleistungen (HOAI Leistungsphasen 5-8) und für die bauliche Umsetzung.
Die Verwaltung wird beauftragt die vorliegende Planung vorbehaltlich der Genehmigung und vorbehaltlich einer Förderung umzusetzen.