Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Diepholz wird Maßnahmenträger zur erforderlichen Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Lohne, sowie Eigentümerin der Stauanlage. Sie trägt die Kosten für die weiteren Planungsleistungen (HOAI Leistungsphasen 5-8) und für die bauliche Umsetzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die vorliegende Planung vorbehaltlich der Genehmigung und vorbehaltlich einer Förderung umzusetzen.