Sitzung: 29.05.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität
Beschluss: Nichtbefassung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/127/2024
1. Die Stadt Diepholz schafft per Ratsbeschluss die Voraussetzungen für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß § 20 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG).
2. Mit Hilfe der Wärmeplanung soll insbesondere das Ziel erreicht werden, nachhaltige quartiersbezogene Ansätze zur Versorgung der Gebäude mit erneuerbarer Energie zu entwickeln und die Anforderungen des NKlimaG zu erfüllen.
3.Die Verwaltung stellt sicher, dass die Öffentlichkeit über die bisher erfolgten kommunalen Schritte und Überlegungen zur Umsetzung einer Wärmeplanung zeitnah informiert wird.
4. Die Verwaltung sorgt für eine breite und frühzeitige Bürgerbeteiligung. Im Verlauf des Planungsprozesses wird kontinuierlich durch öffentliche Beteiligungsformate (Bürgerrat, Diskussionsforen, etc.) über den Fortgang der Planung informiert und die Bürgerschaft beteiligt.