a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
c) Abschluss städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Am Scheurenkamp Süd“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegenden Plankarte.
Gleichzeitig wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren für den in der anliegenden Plankarte dargestellten Bereich zu ändern (89. Änderung).
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachfrage nach zentrumsnahen Wohnungen in Diepholz ist weiterhin
hoch. Ein Eigentümer der Grundstücke nördlich der Dr.-Klatte-Straße und südlich
der Straße Am Scheurenkamp möchte auf dem Areal Wohngebäude errichten. Ein
Großteil der Flächen zwischen der Dr.-Klatte-Straße und der Straße „Am
Scheurenkamp“ ist unbebaut.
Für die Verwirklichung des Vorhabens und die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der anliegenden Plankarte zu
entnehmen.
Durch das Aufstellungsverfahren wird im gesamten Geltungsbereich der
bestehende Bebauungsplan Nr. 35 b „An der B214 b“ teilweise überplant. Der Plan
ist am 17.02.1982 in Kraft getreten und beinhaltet für diesen Bereich
schwerpunktmäßig Mischgebietsflächen.
Finanzierung:
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Auf die Stadt Diepholz entfallen damit keine Kosten.
Anlagen:
- Plankarte zum
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 106 „Am Scheurenkamp Süd“ und 89.
Änderung des Flächennutzungsplanes.