1.
Der Rat
der Stadt Diepholz beschließt, zwei Stellvertreterinnen und Stellvertreter
der/des Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode gemäß § 61 Absatz 1 Satz
3 NKomVG zu bestimmen. Eine Reihenfolge wird festgelegt.
Diese können mit der Mehrheit der Ratsmitglieder abberufen werden.
Die FDP-Fraktion schlägt RH Schwarz als 1.
stellvertretenden Ratsvorsitzenden vor.
Die SPD-Fraktion schlägt RF Syrnik als 1.
stellvertretende Ratsvorsitzende vor.
RH Pawelzik beantragt geheime Abstimmung.
FDL Klumpe
erläutert, dass entsprechend der Rechtslage für die Durchführung einer geheimen
Abstimmung eine einfache Mehrheit erforderlich sei.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt bei 14
Stimmen und 17 Gegenstimmen:
Der Antrag auf geheime Abstimmung wird
abgelehnt.
Bei der Abstimmung entfallen auf RF Syrnik
14 Stimmen und 17 Gegenstimmen. Auf RH
Schwarz entfallen 17 Stimmen, 10
Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.
Der Rat der Stadt Diepholz bestimmt gemäß § 66 NKomVG RH Schwarz zum 1.
stellvertretenden Ratsvorsitzenden.
Die SPD-Fraktion schlägt RF Syrnik als 2.
stellvertretende Ratsvorsitzende vor.
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt
einstimmig:
Der Rat der Stadt Diepholz bestimmt gemäß § 66 NKomVG RF Syrnik zur 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden.