Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG i.V.m. Abs. 2, 3 und 5 NKomVG stellt der Rat auf Vorschlag der Fraktionen fest, dass folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter in die nachstehenden Gremien zu entsenden sind:

 

1.  Kuratorium für die Kindergärten – 3 Sitze

Jeweils 2 Mitglieder und der Bürgermeister

 

Diepholz kirchlich innerstädtisch (St. Michaelis, Lappenberg, Friedrichstraße)

benennende Fraktion        Mitglied                            Stellvertreter

CDU-Fraktion                    Hans-Ulrich Püschel       Lars Mester

SPD-Fraktion                    Sonja Syrnik                    Manfred Albers

 

Aschen

benennende Fraktion        Mitglied                            Stellvertreter

CDU Fraktion                    Heinrich Buck                 Karin zur Mühlen

SPD-Fraktion                    Ralf Evers                       Manfred Albers

 

Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin wird als ständiger Gast benannt.

 

Sankt Hülfe-Heede

benennende Fraktion        Mitglied                            Stellvertreter

CDU Fraktion                    Wilhelm Reckmann        Heinfried Sudmann

SPD-Fraktion                    Liljana Zeisler                  Manfred Albers

 

Die Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen aus Heede und Sankt Hülfe werden

als ständige Gäste benannt.

 

Diepholz ASB

benennende Fraktion        Mitglied                            Stellvertreter

CDU Fraktion                    Sabine Wilker                  Karin zur Mühlen

SPD-Fraktion                    Sonja Syrnik                    Manfred Albers

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere Beschäftigte der Kommune vertreten lassen kann.

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 30 Stimmen und 1 Enthaltung:

 

2.  Kuratorium der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz

1 Mitglied

 

Mitglied                                     Stellvertreter

    Heinfried Sudmann                   Heinrich Buck

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

3.  Mitgliederversammlung Fischereigenossenschaft Hunte II

1 Mitglied

 

Mitglied                                     Stellvertreter

     Gerhard Albers                        Marta Sickinger

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

 

4.  Dümmerbeirat

     1 Mitglied

 

Mitglied                                     Stellvertreter

     Gerhard Albers                        Marta Sickinger

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

 

5.  Vorstand des Agenda-21 Fördervereins

5 Beisitzer bzw. Beisitzerinnen

 

Benennung                                    Mitglied

CDU-Fraktion                    Sabine Wilker

SPD-Fraktion                    Manfred Albers

FDP-Fraktion                    Wilhelm Reckmann

GRÜNE-Fraktion              Dagmar Trümpler

DIE LINKE                        Peter Parizsky

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:

 

6.  Bürgermeister als Vertreter in Mitgliederversammlungen von Vereinen

Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister gemäß § 67 NKomVG als Vertreter in die Mitgliederversammlungen von Vereinen. Nach § 138 Abs. 2 Satz 3 NKomVG kann sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere Beschäftigte der Kommune vertreten lassen.

 

Der Ratsvorsitzende Scharrelmann schließt um 20:44 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.