Gemäß
§ 71 Abs. 6 NKomVG i.V.m. Abs. 2, 3 und 5 NKomVG stellt der Rat auf Vorschlag
der Fraktionen fest, dass folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter in die
nachstehenden Gremien zu entsenden sind:
1.
Kuratorium für die Kindergärten – 3 Sitze
Jeweils 2 Mitglieder und
der Bürgermeister
Diepholz kirchlich innerstädtisch (St. Michaelis,
Lappenberg, Friedrichstraße)
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU-Fraktion Hans-Ulrich
Püschel Lars Mester
SPD-Fraktion Sonja
Syrnik Manfred Albers
Aschen
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU Fraktion Heinrich
Buck Karin zur Mühlen
SPD-Fraktion Ralf
Evers Manfred Albers
Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin wird als ständiger
Gast benannt.
Sankt Hülfe-Heede
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU Fraktion Wilhelm Reckmann Heinfried
Sudmann
SPD-Fraktion Liljana
Zeisler Manfred Albers
Die Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen aus Heede und Sankt
Hülfe werden
als ständige Gäste benannt.
Diepholz ASB
benennende Fraktion Mitglied Stellvertreter
CDU Fraktion Sabine Wilker Karin
zur Mühlen
SPD-Fraktion Sonja
Syrnik Manfred Albers
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt gemäß § 138 Abs. 2
Satz 3 NKomVG, dass sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere
Beschäftigte der Kommune vertreten lassen kann.
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt mit 30 Stimmen und 1 Enthaltung:
2.
Kuratorium der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz
1 Mitglied
Mitglied Stellvertreter
Heinfried
Sudmann Heinrich Buck
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
3.
Mitgliederversammlung Fischereigenossenschaft Hunte II
1 Mitglied
Mitglied Stellvertreter
Gerhard Albers Marta
Sickinger
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
4.
Dümmerbeirat
1 Mitglied
Mitglied Stellvertreter
Gerhard Albers Marta
Sickinger
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
5.
Vorstand des Agenda-21 Fördervereins
5 Beisitzer bzw.
Beisitzerinnen
Benennung Mitglied
CDU-Fraktion Sabine
Wilker
SPD-Fraktion Manfred
Albers
FDP-Fraktion Wilhelm Reckmann
GRÜNE-Fraktion Dagmar
Trümpler
DIE LINKE Peter
Parizsky
Der
Rat der Stadt Diepholz beschließt einstimmig:
6.
Bürgermeister als Vertreter in Mitgliederversammlungen von Vereinen
Der Rat der Stadt Diepholz wählt nach § 138 Abs. 1 NKomVG
i.V.m. § 86 Abs. 1 Satz 3 NKomVG den Bürgermeister gemäß § 67 NKomVG als
Vertreter in die Mitgliederversammlungen von Vereinen. Nach § 138 Abs. 2 Satz 3
NKomVG kann sich der Bürgermeister im Verhinderungsfall durch andere
Beschäftigte der Kommune vertreten lassen.
Der Ratsvorsitzende Scharrelmann schließt um 20:44 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.