a) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 (1) NkomVG festgestellt.

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 2.078,13 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 262.847,05 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Rat beschließt bei 31 Stimmen und 1 Enthaltung:

 

c) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.