Sitzung: 18.05.2017 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FIN/004/2017
a) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.
Der Rat beschließt einstimmig:
b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 753.858,07 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahresergebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 319.781,56 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Rat beschließt einstimmig:
c) Bei den Sachkonten 11101.4051000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘, 11101.4061000 ‚Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘ und 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Überstunden‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 44.300 € nachträglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Gesamtdeckung zu:
11101.4051000 zusätzlich 22.100,00 €
11101.4061000 zusätzlich 3.100,00 €
11101.4072000 zusätzlich 19.100,00 €.
BM Dr. Schulze verlässt die Sitzung:
Der Rat beschließt einstimmig:
d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.
BM Dr. Schulze nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.