Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 129 (1) NKomVG festgestellt.

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

b) Das Jahresergebnis des ordentlichen Haushaltes in Höhe von 753.858,07 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Das Jahreser­gebnis des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 319.781,56 € wird in voller Höhe der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

c) Bei den Sachkonten 11101.4051000 ‚Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘, 11101.4061000 ‚Zuführung zu Beihilferückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer‘ und 11101.4072000 ‚Zuführung zur Rückstellung für bestehende Über­stunden‘ werden die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 44.300 € nach­träglich bereitgestellt. Der Rat stimmt folgenden Mittelerhöhungen im Rahmen der Ge­samtdeckung zu:

11101.4051000  zusätzlich                                                                           22.100,00 €

11101.4061000  zusätzlich                                                                             3.100,00 €

11101.4072000  zusätzlich                                                                           19.100,00 €.

 

BM Dr. Schulze verlässt die Sitzung:

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

d) Dem Bürgermeister wird ohne Einschränkung für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

BM Dr. Schulze nimmt am weiteren Verlauf der Sitzung teil.