Beschluss (beschlossen, 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen):

 

a) Der Verwaltungsausschuss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend den Empfehlungen der Abwägung.

 

b) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) einschließlich Begründung (Anlage 4 und Anlage 5) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.