Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Auf der Grundlage des erarbeiteten Vorentwurfs zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.