Sitzung: 26.02.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/004/2020
a)
Entscheidung über die vorgebrachten
Stellungnahmen und Anregungen:
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
b)
Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10
des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) den Bebauungsplan Nr.
101 „Graftlage-Ost“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen
Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung (Anlage 3) nebst dazugehöriger
Begründung (Anlagen 4 und 5).