Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.V.m. § 1 Abs. 3 und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Diepholz vom 18.05.2017 wird, für die Herstellung des Regenrückhaltebeckens an der Hindenburgstraße ein gesonderter Straßenausbaubeitrag für die Teileinrichtung ‚Oberflächenentwässerung Regenrückhaltebecken‘ selbstständig erhoben (Aufwandsspaltungsbeschluss).