Sitzung: 14.05.2020 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/004/2020
b)
Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10
des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz
unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) den Bebauungsplan Nr.
101 „Graftlage-Ost“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen
Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung (Anlage 3) nebst dazugehöriger
Begründung (Anlagen 4 und 5).