Sitzung: 16.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/037/2021
a) Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
b) Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a) den Bebauungsplan St. Hülfe Nr. 10 „Lange Wand III“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung (Anlage 2) nebst dazugehöriger Begründung (Anlage 3).
FDL Dornieden stellt vor:
Im gesamten Diepholzer Stadtgebiet besteht eine ungebrochen hohe
Nachfrage nach Bauflächen insbesondere für den kleinteiligen, individuellen
Wohnungsbau.
Aus diesem Grund soll im nördlichen Diepholzer Stadtgebiet angrenzend an die
vorhandenen Siedlungsstrukturen der Wohngebiete „Lange Wand“ eine weitere
Wohnbaufläche planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus soll im
nördlichen Plangebiet eine Ausgleichsfläche ausgewiesen werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hat der
Verwaltungsausschuss am 10.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Lange Wand III“ beschlossen. Am 02.11.2020 hat der Verwaltungsausschuss die
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen. Auf Grundlage des Vorentwurfs
ist daraufhin die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt
worden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 23.12.2020
bis einschließlich 15.01.2021. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden am 04.11.2020 schriftlich dazu aufgefordert, bis einschließlich
07.12.2020 Stellung zu beziehen.
Am 22.03.2021 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf des
Bebauungsplanes St. Hülfe Nr. 10 „Lange Wand III“ mit Begründung zugestimmt und
die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am
24.03.2021 ortsüblich im Diepholzer Kreisblatt bekannt gemacht. Der Entwurf des
Bebauungsplanes St. Hülfe Nr. 10 „Lange Wand III“ mit der Begründung sowie
wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen haben vom
02.04.2021 bis 05.05.2021 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 24.03.2021 um Stellungnahme bis zum 05.05.2021
gebeten.
Zu den im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, Hinweisen
und Anregungen sind Abwägungsvorschläge erarbeitet worden (Anlage 1).
Als Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Planung infolge aller
Stellungnahmen wurden in der Begründung zu folgenden Punkten Anpassungen und
Ergänzungen aufgenommen.
Nahverkehr: Ergänzung von Buslinien im Umfeld des Plangebietes.
Telekommunikation: Ergänzung einer Passage zur Vorhaltung passiver
Netzinfrastruktur.
Nahwärmeversorgung: Ergänzung von Hinweisen zur Nutzung von Nahwärme.
Da lediglich redaktionelle Hinweise und Ergänzungen aufgenommen wurden,
ergeben sich keine Veränderungen der Planung. Der Entwurf des Bebauungsplanes
war in seinen Grundzügen nicht zu überarbeiten, sodass der Satzungsbeschluss
gefasst werden kann. Seine Rechtskraft erlangt der Bebauungsplan nach
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Diepholz.
Der Ausschuss ist sich einig über die gelungene Planung und freut sich
auf die Ausweisung der Bauplätze.
Der Ausschuss empfiehlt mit 11 Stimmen: