1)    Der Verwaltungsausschluss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungsvorschläge (Anlage 1).

 

2)    Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur 92. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2) einschließlich Begründung und Umweltbericht (Anlage 3 und 4) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begrünung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.