Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen eine Satzung zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen auf der Grundlage des „Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung (NZwEWG)“ für das gesamte Stadtgebiet Diepholz mit Ausnahme der Ortsteile Aschen, Heede und Sankt Hülfe anzuwenden ist und welche Vorteile für den heimischen Wohnungsmarkt bei einer Anwendung zu erwarten sind.

 

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Vorschläge zu erarbeiten, wie leer stehende Wohnungen bzw. Häuser wieder dem Diepholzer Wohnungsmarkt zugeführt werden können. .