Der Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2023 – Ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Mietwohnungen
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung zu
prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen eine Satzung zur
ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen auf der Grundlage
des „Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung (NZwEWG)“
für das gesamte Stadtgebiet Diepholz mit Ausnahme der Ortsteile Aschen, Heede
und Sankt Hülfe anzuwenden ist und welche Vorteile für den heimischen
Wohnungsmarkt bei einer Anwendung zu erwarten sind.
wird abgelehnt
Der Rat der Stadt
Diepholz beschließt mit zwölf Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen.
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2023 – Ausreichende Versorgung der
Bevölkerung mit Mietwohnungen
2.
Darüber hinaus wird die Verwaltung
beauftragt, weitere Vorschläge zu erarbeiten, wie leer stehende Wohnungen bzw.
Häuser wieder dem Diepholzer Wohnungsmarkt zugeführt werden können.
wird abgelehnt.