1) Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Diepholz Nr. 107 „Kapellenweg“ unter dem Namen Heede Nr. 107 „Kapellenweg V“ fortzusetzen und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB. Der Geltungsbereich bleibt unverändert.

 

2) Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Heede Nr. 107 „Kapellenweg V“ zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.