Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen in der Stadt Diepholz
Vorlage
SV/FD2/012/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Diepholz über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen in der Stadt Diepholz

Sachverhalt:

 

Der vom Jugendausschuss beantragte und von der Verwaltung eingerichtete Arbeitskreis zur Verbesserung der Situation der Tagespflegepersonen ist zu folgendem Ergebnis gekommen.

 

Die Stadt Diepholz gewährt neuen Tagespflegepersonen auf Antrag Zuwendungen für den Ausbau von erstmals geschaffenen Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen und Ausstattung.

Sie dürfen nicht bereits durch Dritte gefördert werden.

Die Zuwendungshöhe beträgt 1.200 € bei einer Zweckbindung von 2 Jahren oder 1.800 € bei einer Zweckbindung von 3 Jahren.

Sollte die Kindertagespflege vorher enden, sind die Fördergelder anteilig zurückzuzahlen.

Die Anschubfinanzierung soll ab 2017 möglich sein.

 

Finanzierung:

 

Bei ca. drei neuen Tagespflegepersonen im Jahr müssen 5.400 € im Haushalt eingestellt werden. Haushaltsmittel für 2017 sind im Produkt  36500 vorhanden.

Anlagen:

 

Richtlinienentwurf