Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die in der Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Diepholz über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen in der Stadt Diepholz
Sachverhalt:
Der vom
Jugendausschuss beantragte und von der Verwaltung eingerichtete Arbeitskreis
zur Verbesserung der Situation der Tagespflegepersonen ist zu folgendem
Ergebnis gekommen.
Die Stadt Diepholz
gewährt neuen Tagespflegepersonen auf Antrag Zuwendungen für den Ausbau von
erstmals geschaffenen Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege.
Gefördert werden
bauliche Maßnahmen und Ausstattung.
Sie dürfen nicht
bereits durch Dritte gefördert werden.
Die Zuwendungshöhe
beträgt 1.200 € bei einer Zweckbindung von 2 Jahren oder 1.800 € bei einer
Zweckbindung von 3 Jahren.
Sollte die
Kindertagespflege vorher enden, sind die Fördergelder anteilig zurückzuzahlen.
Die
Anschubfinanzierung soll ab 2017 möglich sein.
Finanzierung:
Bei ca. drei neuen Tagespflegepersonen im Jahr müssen 5.400 € im Haushalt eingestellt werden. Haushaltsmittel für 2017 sind im Produkt 36500 vorhanden.
Anlagen:
Richtlinienentwurf