Beschlussvorschlag:
Die Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes in Diepholz, Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße, mit dem Grundstück Flur 10, Flurstrück 4/7, wird gemäß § 8 Abs. 2 des Nieders. Straßengesetzes bekannt gemacht.
Sachverhalt:
Die Einziehung ist
ein Verwaltungsakt, durch den die Öffentlichkeit einer Straße bzw. Parkplatzes
im Rechtssinne beseitigt wird. Eine Straße bzw. Parkplatz soll eingezogen
werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des
öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 NStr.G)
Es handelt sich um
den Parkplatz am nordwestlichen Ende der Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße. Das o.a.
Flurstück wurde an einen Investor veräußert. Im Gegenzug hat die Stadt Diepholz
das daneben liegende Grundstück Flur 10, Flurstück 3/2, erworben. Die
ehemaligen Flurstücke 4/6 und 3/2 wurden vereinigt zu dem neuen Flurstück 3/3.
Diese Fläche (im Lageplan grün eingerahmt) dient der späteren Erstellung eines
öffentlichen Parkplatzes.
Ein Lageplan, der
die Einziehung darstellt (im Lageplan rot eingerahmt), wird zur öffentlichen
Einsichtnahme für 3 Monate bei der Stadt Diepholz ausgelegt. Einwendungen gegen
die beabsichtigte Einziehung können in dieser Zeit bei der Stadt Diepholz
vorgebracht werden.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
Lageplan