Betreff
Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes
Vorlage
SV/FD3/043/2017
Aktenzeichen
54600
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ankündigung der Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Parkplatzes in Diepholz, Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße, mit dem Grundstück Flur 10, Flurstrück 4/7, wird gemäß § 8 Abs. 2 des Nieders. Straßengesetzes bekannt gemacht. 

Sachverhalt:

Die Einziehung ist ein Verwaltungsakt, durch den die Öffentlichkeit einer Straße bzw. Parkplatzes im Rechtssinne beseitigt wird. Eine Straße bzw. Parkplatz soll eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 NStr.G)

Es handelt sich um den Parkplatz am nordwestlichen Ende der Dr.-Wilhelm-Kinghorst-Straße. Das o.a. Flurstück wurde an einen Investor veräußert. Im Gegenzug hat die Stadt Diepholz das daneben liegende Grundstück Flur 10, Flurstück 3/2, erworben. Die ehemaligen Flurstücke 4/6 und 3/2 wurden vereinigt zu dem neuen Flurstück 3/3. Diese Fläche (im Lageplan grün eingerahmt) dient der späteren Erstellung eines öffentlichen Parkplatzes. 

Ein Lageplan, der die Einziehung darstellt (im Lageplan rot eingerahmt), wird zur öffentlichen Einsichtnahme für 3 Monate bei der Stadt Diepholz ausgelegt. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können in dieser Zeit bei der Stadt Diepholz vorgebracht werden.

 

Finanzierung:

./.

 

Anlagen:

Lageplan